HJS ECE Tuning Downpipes
HJS ECE Tuning Downpipes sind nach der ECE Regelung Nr. 103 genehmigt und können in alle Fahrzeuge des Verwendungsbereichs verbaut werden. Diese Regelung beschreibt einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeug-Austauschkatalysatoren und hat Gültigkeit in allen Ländern, die der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa beigetreten sind.
Deutschland ist Mitgliedstaat dieses Abkommens (E1).
Die HJS ECE Tuning Downpipe darf als Austauschteil zum Serienkatalysator verwendet werden, sofern der vorliegende Fahrzeugtyp im Verwendungsbereich der Katalysatorgenehmigung aufgeführt ist. Eine Änderungsabnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.
Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Fahrzeugantriebstrang (Motor, Getriebe, Motorsteuergerät, usw.) im serienmäßigen Zustand befindet.
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