Altölentsorgung ist aktiver Umweltschutz
Hinweis nach der § 8 Abs. 1 AltölV: Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- und Getriebeöl, sind wir als Händler gemäß der AltölV verpflichtet, über die Regelungen der AltölV zu informieren. Bei Altöl handelt es sich um Gefahrgut, welches umweltgerecht entsorgt werden muss. Altöle gehören nach Ihrem Gebrauch in eine Altölsammelstelle, welche bei Gemeinden, Kommunen oder Recyclinghöfen zu finden sind. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösungsmittel, Brems- oder Kühlflüssigkeit ist verboten. Sie können Altöl in der Menge des bei uns gekauften Frischöl kostenlos an unserem Verkaufsort während der Betriebszeiten abgeben oder diese alternativ, bei Übernahme der Versandkosten, auch uns zusenden. Bitte beachten Sie, dass für Altöle und Schmiermittel besondere Transportbedingungen gelten können, da diese in der Regel als Gefahrgut versendet werden müssen.
Rückgabeort ist unser Verkaufsort:
Sandtler GmbH · Heidestraße 85 B · 44866 Bochum
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 08:00-18:30 Uhr | Samstag 08:00-13:00 Uhr